19.02.2012 von Helmut Strauß
Die Änderungsbeschlüsse des Bundesrates vom 25.11.2011 zur Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) waren Ende vergangenen Jahres auf breite Ablehnung gestoßen (H&K 12/2011). Inzwischen ist noch einmal 'Bewegung' in das Verfahren gekommen. Aufgrund der breiten Kritik an verschiedenen vom Bundesrat beschlossenen Änderungen der Novelle der Bioabfallverordnung (BR DS 578/11 Beschluss) hat das BMU am 13.01.2012 die Länder und am 19.01.2012 die Verbände und Gütegemeinschaften noch einmal zu einem Meinungsaustausch eingeladen.
Gegenstand des Austausches war v.a. die Frage, ob es sinnvoll sei, bestimmte Beschlüsse, deren Folgen seinerzeit nicht in vollem Umfang absehbar oder erkennbar waren, noch einmal zu überprüfen und ggf. zu ändern.
Eine Möglichkeit von Änderungen ergibt sich, weil in den damaligen BR-Beschlüssen ein Beschluss zu § 13 (Ordnungswidrigkeiten) enthalten war, der nicht umsetzbar ist. Zur Korrektur muss die Bio-AbfV daher noch einmal in den Bundesrat. Bei dieser Gelegenheit können auch einzelne weitere Sachverhalte noch einmal neu entschieden werden. Diskutiert werden insbesondere Änderungen zur Frage des Fortbestandes der Befreiung von Bodenuntersuchungen bei der Erstaufbringung von gütegesicherten Komposten und Gärprodukten, zu Fragen der Methodik bei den Bodenuntersuchungen (nach Abfallrecht oder nach BBodSchV), sowie zur Frage der Zulässigkeit der Aufbringung von Bioabfallkomposten (Biotonne) auf Flächen des Feldgemüsebaus. Die vorgenannten Punkte waren die Hauptkritikpunkte aus der Praxis.
Nach Auskunft des Bundesumweltministeriums ist beabsichtigt, im weiteren Verfahren sowohl die Änderung bei den Ordnungswidrigkeiten, als auch Änderungen bei den Bodenuntersuchungen und beim Aufbringen auf Feldgemüseflächen einzubringen. Die Entscheidung sei auch eine Konsequenz aus den mit den Ländern und den betroffenen Organisationen geführten Gesprächen, heißt es. Für den weiteren Fortgang der Novellierung der Bio-AbfV wird das Bundeskabinett sich erneut damit befassen (geplant Mitte Februar).
Einige Tage nach der Kabinettsitzung wird die modifizierte Fassung der Verordnung als BR-Drucksache verfügbar sein. Für das Inkrafttreten bedarf es dann noch der Zustimmung des Bundesrates (Bundesratsplenum), die am 30. März erfolgen könnte. Wenn sich der vorgenannte Zeitplan - warum auch immer - verzögern sollte oder der Bundesrat die seitens der Bundesregierung beabsichtigten Änderungen ablehnt, wäre es auch denkbar, dass die Novelle der BioAbfV gänzlich entfällt.
Nach dem jetzigen Stand ist mit dem Inkrafttreten der Novelle der BioAbfV nicht vor Mai/Juni zu rechnen. Genauere Prognosen können erst gemacht werden, wenn der Bundesrat die Novelle abschließend verabschiedet hat.
(Dr. Bertram Kehres)
Humuswirtschaft & Kompost aktuell 1/2 12, Seite 4
19.02.2012 von Helmut Strauß
Von der BUGA in die Außenanlage der Kreisverwaltung Neuwied
Kleine Hobbygärtner können sich informieren - Kompost-Kommoden zeigen Kreisläufe und biologischen Zusammenhänge
Kreis Neuwied - Ab sofort gastieren die „Kompost-Kommoden“ für Interessierte, Kindergärten und Schulen in der Außenanlage des Abfallwirtschaftsbetriebs der Kreisverwaltung Neuwied in der Augustastraße.
Die Gütegemeinschaft Kompost, Region Südwest e.V., und der Koblenzer Entsorgungsbetrieb präsentierten sich zuvor mit diesen „Kompost-Kommoden“ auf der diesjährigen Bundesgartenschau (BUGA) in Koblenz.
„Die Kompost-Kommoden verdeutlichen auf eine sehr anschauliche Weise die Kreisläufe und biologischen Zusammenhänge im Gartenbau“, erklärt der 1.Kreisbeigeordnete und Abfalldezernent, Achim Hallendach.
Die Komposttheke besteht aus drei Kompost-Kommoden. „Jede Kommode stellt einen Themenschwerpunkt zum Thema Kompost dar. So werden die verschiedenen Stufen vom frischen Material bis hin zur Humusbildung vorgehalten“, beschreibt Raphaela Wemmer von der Abfallberatung die thematische Gestaltung.
„Erleben, begreifbar machen und spielerisch erschließen“, erläutert Achim Hallerbach die Stichworte, unter denen die Abfallwirtschaftsbehörde die Bedeutung der natürlichen Abläufe im Garten den Besuchern näher bringen möchte.
So sind die Vorderseiten der Kommoden mit verschiedenen Schubladen und Türen bestückt. In ihnen wird das Thema durch Informationstafeln, Materialien und Exponaten dargestellt. Hier können sich interessierte Besucher aktiv mit dem Thema Kompost auseinandersetzen.
Die erste Kommode zeigt die Anfangsstufe des Verrottungsprozesses, die sogenannte Vorrotte. Abfallberaterin Wemmer: „Drei horizontale Schubladenfächer können dazu geöffnet werden. Die oberste Lade zeigt Informationen zur ersten Stufe der Kompostierung, in Form von Texten und Bildern.“ In den beiden unteren Fächern sind Sammlungen von geeigneten sowie ungeeigneten Materialien für die Kompostierung zu sehen.
Die zweite Kommode zeigt die Mittelstufe der Kompostierung, den Abbauprozess der Hauptrotte sowie die Intensivrotte der Kompostierung. In neun Fächern sind plastische, fassbare Objekte und Abbildungen mit Erläuterungstexten.
Die dritte Kommode befasst sich mit der Endstufe der Kompostierung. Hier wird die letzte Stufe der Kompostentwicklung dargestellt. In den Fächern befindet sich –fühlbar- das fertige Kompostprodukt sowie Informationen zur Eigenkompostierung für den Hobbygärtner.
Das Beratungsteam der Abfallwirtschaft des Landkreises Neuwied steht interessierten Besuchern zu allen Fragen rund um das Thema Kompost gern zur Verfügung. Kindergärten und Schulen sowie sonstige Interessierte können sich unter der Telefonnummer, 02631-803-273 oder 803-308 für einen Besichtigungstermin melden.
Bild: Ab sofort gastieren die von der BUGA stammenden „Kompost-Kommoden“ für Interessierte, Kindergärten und Schulen in der Außenanlage des Abfallwirtschaftsbetriebs der Kreisverwaltung Neuwied in der Augustastraße. Die mehrteilige Präsentation zeigt Kreisläufe und biologische Zusammenhänge im Gartenbau. Der 1.Kreisbeigeordnete und Abfalldezernent Achim Hallerbach und Raphaela Wemmer von der Abfallberatung sehen hier vor allem ein erweitertes Angebot für Umweltberatung und Naturkundeunterricht in Kindergärten und Schulen.
Kreisverwaltung Neuwied
Abteilung 7 - Abfallwirtschaft
Augustastraße 7-8
56564 Neuwied
16.12.2011 von Helmut Strauß
Köln, den 14.12.2011: Die vom Bundesrat am 25.11.2011 beschlossenen Änderungen der Novelle der Bioabfallverordnung werden von der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK) kritisiert. Die damit verbundenen Eingriffe in die Vermarktbarkeit und Anwendung von Komposten und von Gärprodukten sind nach Auffassung der Gütegemeinschaft weder erforderlich noch geboten. Gütegesicherte Erzeugnisse werden seit 20 Jahren praktisch wie jedes andere zugelassene Düngemittel vermarktet. Warum nun Einschränkungen erfolgen sollen, ist für die Hersteller unverständlich.
Auf Ihrer Mitgliederversammlung am 1.12.2011 in Fulda hat sich die Bundesgütegemeinschaft Kompost gegen die Novelle der Bioabfallverordnung in der vom Bundesrat geänderten Fassung ausgesprochen.
Kritisiert wird v.a., dass die Pflicht zu Bodenuntersuchungen vor der Erstanwendung nach § 9 Absatz 2 BioAbfV, von der gütegesicherte Komposte und Gärprodukte seit Erlass der Bioabfallverordnung in 1998, d.h. seit nunmehr 13 Jahren ausgenommen sind, nun auch für diese gelten soll. Die gewollte Erleichterung hat in der Vergangenheit den Aufbau eines normalen Marktes überhaupt erst ermöglicht und dazu beigetragen, dass aus einem Angebotsmarkt ein Nachfragemarkt wurde. Diese Entwicklung wird mit der Novelle der Verordnung nun in Frage gestellt.
Ebenfalls kritisiert wird, dass die Anwendung von Komposten aus der getrennten Sammlung (Biotonne) bei mehrschnittigem Feldfutterbau und bei Feldgemüse zukünftig nicht mehr möglich sein soll. Eine Begründung dafür ist im Beschluss des Bundesrates nicht zu finden.
Nach Auffassung der BGK ist nicht erkennbar, welche neuen Gesichtspunkte, Sachverhalte oder Risiken vorliegen, die bei der Novelle der Bioabfallverordnung derartige Einschnitte begründen und rechtfertigen könnten. Diskussionen um PFT und EHEC mögen in der Politik einen Handlungsdruck ausgelöst haben - mit der Verwertung von Bioabfällen haben diese Vorkommnisse aber nichts zu tun und mit der Anwendung gütegesicherter Komposte und Gärprodukte ebenfalls nicht.
Die vom Bundesrat erwirkten Änderungen erschweren eine normale Vermarktung erheblich. Sie schädigen die Wertschätzung der Dünger und untergraben das Vertrauen des Abnehmers und Verbrauchers bezgl. der Güte und Unbedenklichkeit der Erzeugnisse, für die die Gütesicherung einsteht.
Die BGK appelliert an den Bundesumweltminister, die diesbezüglichen Auswirkungen der Novelle noch einmal zu prüfen und der Verordnung in der vom Bundesrat beschlossenen Fassung nicht zuzustimmen.
Die BGK schließt sich damit dem 'Gemeinsamen Standpunkt' an, den die betroffenen Verbände sowie Organisationen der Qualitätssicherung im Hinblick auf die Novelle der Bioabfallverordnung herausgegeben haben (Anlage).
e.V. (BGK)
Dr. Bertram Kehres (Geschäftsführer)
Von-der-Wettern-Straße 25, 51149 Köln,
Tel.: 02203-35837-20, Fax.: 02203-35837-12 ,
E-Mail: info@kompost.de, Internet: www.kompost.de
Die Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. ist die von RAL anerkannte Organisation zur Durchführung der Gütesicherung für die Warengruppen Kompost, Gärprodukte und AS-Düngung in Deutschland. In 560 der Gütesicherung unterliegenden Produktionsanlagen werden derzeit über 8 Mio. t Reststoffe zu hochwertigen Dünge- und Bodenverbesserungsmitteln aus der Kreislaufwirtschaft verarbeitet. Die BGK ist unabhängig und neutral. Sie ist allein der Gütesicherung und keinen anderen Zwecken oder Interessen verpflichtet.