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Sachstand zur Novelle der Bioabfallverordnung

19.02.2012 von Helmut Strauß

Information der Bundesgütegemeinschaft Kompost

Die Änderungsbeschlüsse des Bundesrates vom 25.11.2011 zur Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) waren Ende vergangenen Jahres auf breite Ablehnung gestoßen (H&K 12/2011). Inzwischen ist noch einmal 'Bewegung' in das Verfahren gekommen. Aufgrund der breiten Kritik an verschiedenen vom Bundesrat beschlossenen Änderungen der Novelle der Bioabfallverordnung (BR DS 578/11 Beschluss) hat das BMU am 13.01.2012 die Länder und am 19.01.2012 die Verbände und Gütegemeinschaften noch einmal zu einem Meinungsaustausch eingeladen.

Gegenstand des Austausches war v.a. die Frage, ob es sinnvoll sei, bestimmte Beschlüsse, deren Folgen seinerzeit nicht in vollem Umfang absehbar oder erkennbar waren, noch einmal zu überprüfen und ggf. zu ändern.

Eine Möglichkeit von Änderungen ergibt sich, weil in den damaligen BR-Beschlüssen ein Beschluss zu § 13 (Ordnungswidrigkeiten) enthalten war, der nicht umsetzbar ist. Zur Korrektur muss die Bio-AbfV daher noch einmal in den Bundesrat. Bei dieser Gelegenheit können auch einzelne weitere Sachverhalte noch einmal neu entschieden werden. Diskutiert werden insbesondere Änderungen zur Frage des Fortbestandes der Befreiung von Bodenuntersuchungen bei der Erstaufbringung von gütegesicherten Komposten und Gärprodukten, zu Fragen der Methodik bei den Bodenuntersuchungen (nach Abfallrecht oder nach BBodSchV), sowie zur Frage der Zulässigkeit der Aufbringung von Bioabfallkomposten (Biotonne) auf Flächen des Feldgemüsebaus. Die vorgenannten Punkte waren die Hauptkritikpunkte aus der Praxis.

Nach Auskunft des Bundesumweltministeriums ist beabsichtigt, im weiteren Verfahren sowohl die Änderung bei den Ordnungswidrigkeiten, als auch Änderungen bei den Bodenuntersuchungen und beim Aufbringen auf Feldgemüseflächen einzubringen. Die Entscheidung sei auch eine Konsequenz aus den mit den Ländern und den betroffenen Organisationen geführten Gesprächen, heißt es. Für den weiteren Fortgang der Novellierung der Bio-AbfV wird das Bundeskabinett sich erneut damit befassen (geplant Mitte Februar).

Einige Tage nach der Kabinettsitzung wird die modifizierte Fassung der Verordnung als BR-Drucksache verfügbar sein. Für das Inkrafttreten bedarf es dann noch der Zustimmung des Bundesrates (Bundesratsplenum), die am 30. März erfolgen könnte. Wenn sich der vorgenannte Zeitplan - warum auch immer - verzögern sollte oder der Bundesrat die seitens der Bundesregierung beabsichtigten Änderungen ablehnt, wäre es auch denkbar, dass die Novelle der BioAbfV gänzlich entfällt.

Nach dem jetzigen Stand ist mit dem Inkrafttreten der Novelle der BioAbfV nicht vor Mai/Juni zu rechnen. Genauere Prognosen können erst gemacht werden, wenn der Bundesrat die Novelle abschließend verabschiedet hat.

(Dr. Bertram Kehres)
Humuswirtschaft & Kompost aktuell 1/2 12, Seite 4

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