16.12.2011 von Helmut Strauß
Köln, den 14.12.2011: Die vom Bundesrat am 25.11.2011 beschlossenen Änderungen der Novelle der Bioabfallverordnung werden von der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK) kritisiert. Die damit verbundenen Eingriffe in die Vermarktbarkeit und Anwendung von Komposten und von Gärprodukten sind nach Auffassung der Gütegemeinschaft weder erforderlich noch geboten. Gütegesicherte Erzeugnisse werden seit 20 Jahren praktisch wie jedes andere zugelassene Düngemittel vermarktet. Warum nun Einschränkungen erfolgen sollen, ist für die Hersteller unverständlich.
Auf Ihrer Mitgliederversammlung am 1.12.2011 in Fulda hat sich die Bundesgütegemeinschaft Kompost gegen die Novelle der Bioabfallverordnung in der vom Bundesrat geänderten Fassung ausgesprochen.
Kritisiert wird v.a., dass die Pflicht zu Bodenuntersuchungen vor der Erstanwendung nach § 9 Absatz 2 BioAbfV, von der gütegesicherte Komposte und Gärprodukte seit Erlass der Bioabfallverordnung in 1998, d.h. seit nunmehr 13 Jahren ausgenommen sind, nun auch für diese gelten soll. Die gewollte Erleichterung hat in der Vergangenheit den Aufbau eines normalen Marktes überhaupt erst ermöglicht und dazu beigetragen, dass aus einem Angebotsmarkt ein Nachfragemarkt wurde. Diese Entwicklung wird mit der Novelle der Verordnung nun in Frage gestellt.
Ebenfalls kritisiert wird, dass die Anwendung von Komposten aus der getrennten Sammlung (Biotonne) bei mehrschnittigem Feldfutterbau und bei Feldgemüse zukünftig nicht mehr möglich sein soll. Eine Begründung dafür ist im Beschluss des Bundesrates nicht zu finden.
Nach Auffassung der BGK ist nicht erkennbar, welche neuen Gesichtspunkte, Sachverhalte oder Risiken vorliegen, die bei der Novelle der Bioabfallverordnung derartige Einschnitte begründen und rechtfertigen könnten. Diskussionen um PFT und EHEC mögen in der Politik einen Handlungsdruck ausgelöst haben - mit der Verwertung von Bioabfällen haben diese Vorkommnisse aber nichts zu tun und mit der Anwendung gütegesicherter Komposte und Gärprodukte ebenfalls nicht.
Die vom Bundesrat erwirkten Änderungen erschweren eine normale Vermarktung erheblich. Sie schädigen die Wertschätzung der Dünger und untergraben das Vertrauen des Abnehmers und Verbrauchers bezgl. der Güte und Unbedenklichkeit der Erzeugnisse, für die die Gütesicherung einsteht.
Die BGK appelliert an den Bundesumweltminister, die diesbezüglichen Auswirkungen der Novelle noch einmal zu prüfen und der Verordnung in der vom Bundesrat beschlossenen Fassung nicht zuzustimmen.
Die BGK schließt sich damit dem 'Gemeinsamen Standpunkt' an, den die betroffenen Verbände sowie Organisationen der Qualitätssicherung im Hinblick auf die Novelle der Bioabfallverordnung herausgegeben haben (Anlage).
e.V. (BGK)
Dr. Bertram Kehres (Geschäftsführer)
Von-der-Wettern-Straße 25, 51149 Köln,
Tel.: 02203-35837-20, Fax.: 02203-35837-12 ,
E-Mail: info@kompost.de, Internet: www.kompost.de
Die Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. ist die von RAL anerkannte Organisation zur Durchführung der Gütesicherung für die Warengruppen Kompost, Gärprodukte und AS-Düngung in Deutschland. In 560 der Gütesicherung unterliegenden Produktionsanlagen werden derzeit über 8 Mio. t Reststoffe zu hochwertigen Dünge- und Bodenverbesserungsmitteln aus der Kreislaufwirtschaft verarbeitet. Die BGK ist unabhängig und neutral. Sie ist allein der Gütesicherung und keinen anderen Zwecken oder Interessen verpflichtet.